Das bringt doch nix!
DIE machen ja nach der Wahl sowieso,
was sie wollen!

Stimmt das?

Wir leben in Deutschland in einer parlamentarischen Demokratie. Die gesetzgebende Gewalt obliegt dem Parlament. Wir haben Parlamente in verschiedenen Organisationsebenen: im Bund, in den Ländern, in den Kommunen. Die Bürger unseres Landes wählen Vertreter auf Zeit in diese Parlamente und ermächtigen damit – im Vertrauen auf deren Integrität – Menschen aus unserer Mitte, um notwendige Anpassungen der Gesetzeslage an die sich ändernde Lebenswirklichkeit zu beschließen.

Unser gesellschaftliches Zusammenleben wird durch die geltende Rechtsordnung und die fortentwickelten Gesetzesbeschlüsse maßgeblich bestimmt.

Um diese Rechtsordnung für alle verbindlich umzusetzen, hat die Gesellschaft dem staatlichen Gewaltmonopol zugestimmt was besagt, dass die Exekutive (Regierung, Behörden, Polizei) die Einhaltung der Gesetzesvorschriften durchsetzt. Der Bürger selbst darf das nicht. Es wäre Faustrecht oder Selbstjustiz. Das wollen wir nicht.

Die Judikative (Gerichte) hat zu prüfen, ob die Gesetze richtig umgesetzt werden.

Wenn wir die Abgeordneten periodisch alle 4 oder 5 Jahre wählen, nehmen wir am Auswahlverfahren der handelnden Personen teil – allerdings nicht an den in dieser Zeit anfallenden Sachentscheidungen. Wir müssen den gewählten Personen vertrauen, dass sie im Sinne von uns allen nützliche Entscheidungen treffen. Erst nach Ablauf der Legislaturperiode könnten wir im Falle des Zweifels an der Eignung, Vertrauenswürdigkeit und Weisheit eines Parlamentariers diesem die Stimme verweigern. Der Schaden ist dann schon angerichtet. Außerdem haben wir durch unsere Wahlentscheidung keinen Einfluss auf die Frage, ob der in unserer Wahrnehmung ungeeignete Kandidat auch wirklich nicht wieder in Macht und Posten kommt. Denn das entscheiden die Parteien. Sie wählen intern ihre Kandidaten an aussichtsreiche, vordere Listenplätze – nicht der Bürger. Der kann nur die gesamte Liste wählen oder es lassen. Allerdings dürfen die Wähler mit der sogenannten Erststimme einen Kandidaten pro Wahlkreis als Direktkandidaten wählen, der zusätzlich zu den vielen Listenkandidaten ins Parlament einzieht.

Hier zeigt sich unter anderem, warum immer mehr Menschen zu der Einschätzung kommen, dass sie an den für sie selbst am Ende so wichtigen Gestaltungen unserer gesellschaftsrelevanten Entscheidungen keinen Einfluss nehmen können.

  • Wer nicht Mitglied in einer Partei ist hat kaum Einfluss auf die Auswahl der Menschen, die am Ende in einem Parlament sitzen. Das gilt für den Bundestag, den Landtag und auch die kommunalen Parlamente.
  • Ein einzelner Direktkandidat, der mit der Erststimme vom Bürger gewählt wird, scheint gegen die Menge der Listenkandidaten wie ein pseudodemokratisches Feigenblatt im Dschungel der parteiinternen Personalklüngelei zu sein.
  • Wenn sich ein Parlamentarier als völlig ungeeignet herausstellt, sitzt er dennoch seine Legislatur von 4 oder 5 Jahren ab.
    Bei eklatanten Fehlentscheidungen der Politiker haften sie dennoch nie für den angerichteten Schaden.
  • Zu Sachentscheidungen wird die Meinung der Bürger praktisch nie eingeholt. Volksbegehren und Volksentscheidungen sind mit extrem hohen Verwaltungshürden belegt, so dass sie im Entscheidungsalltag der Politik keine Rolle spielen. Auf der Ebene des Bundestages gibt es in Deutschland gar kein Volksbegehren oder Volksentscheide.
  • Durch die mangelnde Rückverantwortung zu den Wählern genießen Parteipolitiker – und das ist die überwältigende Mehrheit der politisch engagierten Menschen – eine Art „Narrenfreiheit“ ohne Verantwortungslast.
  • Einflussnahmen durch Interessengruppen, die nicht den allgemeinen Bürgerwillen repräsentieren, sind zu wesentlichen Faktoren der „Gewissensentscheidung“ der Parlamentarier geworden.
  • Durch Fraktionszwang ist sogar noch der letzte kleine „freie“ Entscheidungsfaktor eines Parlamentariers – sein Gewissen – ausgeschaltet.

In einem solchen System der politischen Entscheidungsbildung ist es nicht verwunderlich, dass so vielen Bürgern die Lust am „Wählen“ vergangen ist. Man möchte diesen Vorgang auch lieber als „ankreuzen“ bezeichnen. Demokratisch ist das nicht, wenn wir diesen Begriff mit „Herrschaft des Volkes“ übersetzen wollten.

Was können wir tun?

dieBasis nimmt an diesem „Demokratiespiel“ teil, weil unsere geltende Rechtsordnung das verlangt und durch das Parteiengesetz und das Wahlgesetz vorgeschrieben wird. Aber wir setzen uns für die Weiterentwicklung dieses Systems so ein, dass es für Machtmissbrauch und Korruption weniger anfällig wird. Wir wollen ein konsensfähiges Willensbildungssystem erarbeiten, was mehr Menschen mit ihren Bedürfnissen abbildet als dies in der derzeitigen Parteipolitik stattfindet. Dazu gehören Forderungen nach effektiver Machtkontrolle der Entscheider bis hin zu neuen Willensfindungstechniken größerer Menschengruppen.

  • Einführung sachbezogener Volksentscheide
  • überwiegende Direktwahl tätiger Mandatsträger durch die Bürger
  • gebundenes Mandat (sachbezogene Aufträge) für Mandatsträger
  • Abberufungsrecht der Bürger gegen ihren Mandatsträger bei Machtmissbrauch
  • Haftung für Politiker

Dafür brauchen wir das aktive Mitwirken vieler Menschen, die wie wir daran glauben, dass Entscheidungsfindungen auf breiter Basis möglich sind und wir das korruptionsanfällige Parteiensystem überwinden können, um gesellschaftlichen Frieden zu erlangen.